Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer - und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des angeforderten, bestellten oder gelieferten Bildmaterials.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung.
2. Auftragsabwicklung
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Fotografen den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch störende Umstände behindert werden.
2.2 Soll an einem Ort fotografiert werden, an dem erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber für entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Fotografen aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen entstehen.
2.3 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Aufnahmearbeiten zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber abnimmt.
2.4 Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 6 Tage nach Ablieferung des Bildmaterials bei dem Fotografen eingegangen sein. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsmäßig zugegangen.
3. Honorare
3.1 Honorare sind vor der Verwendung oder Durchführung der Fotoarbeiten zu vereinbaren. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Auftraggeber, wird automatisch nach den jeweilis geltenden Honorarsätzen des Fotografen bzw. den marktüblichen Honorarsätzen für Lizinsierungen berechnet.
3.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Auftragsarbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden – oder Tagessatz.
3.3 Alle Material – und sonstigen Kosten (z.B. Reisekosten, Produkte, Requisiten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
3.4 Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer bis 76 Stunden vor der Ausführung des Auftrags Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer, schriftlicher Vereinbarungen die Hälfte des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5 Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder, spätestens aber wie auf der vom Fotografen gefertigten Rechnung angegeben, zu zahlen. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
3.6 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung/eines Nutzungsrechtes neben dem Werkslohn ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe zu.
3.7 Die Honorare gelten üblich für die Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang, Sprachraum und Zeitraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Nutzungsrecht - Kunde
4.1 Der Kunde oder Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares oder abtretbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck.
4.2 Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Das Eigentums – und Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen.
4.3 Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte am Bildmaterial erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4.4 Jede über Ziffer 4.1 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Dies gilt insbesondere für:
4.4.1 eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigem Nachdruck
4.4.2 die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
4.4.3 jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Cdi, DVD oder ähnlichen Datenträgern.
4.4.4 jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbänken oder in anderen elektronischen Archiven.
4.5 Wird Bildmaterial, für das bereits Nutzungsrechte erworben wurden, in einem anderen Medium als vereinbart erkennbar abgebildet oder verwendet, so muss für das Bildmaterial gesondert oder erneut das Nutzungsrecht erworben werden.
4.6 Für das Heraussuchen und Zusammenstellen analogen oder digitalen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch € 30,- beträgt.
5. Nutzungsrecht – Fotograf
5.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde und der Kunde kein Exklusivrecht an den in Auftrag gegebenen Bildern sowie an Bildern aus dem Archiv des Fotografen erworben hat, so ist der Fotograf berechtigt, das im Kundenauftrag gefertigte oder die vom Kunden ausgewählten Bilder als Eigenwerbung oder zu Referenzzwecken zu verwenden und im Zuge dessen in allen Medien zu veröffentlichen.
5.2 Nach dem zeitlichen Ablauf der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte und sollte kein Exklusivrecht vom Kunden erworben worden sein, ist der Fotograf berechtigt, die im Kundenauftrag gefertigten Bilder in sein Verkaufsarchiv aufzunehmen.
6. Digitale Bildverarbeitung, Überlassenes Bildmaterial
6.1 Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Verbreitung und Vervielfältigung erfordert.
6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechtes digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.
6.3 Die Digitalisierung (z.B. durch Scannen) oder Reproduktion von dem dem Kunden überlassenen analogen Bildmaterial (z.B. Fotodrucke) ist in jedem Fall untersagt.
7. Vertragsstrafe
7.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) oder nicht der Lizenz entsprechenden Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials des Fotografen ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen.
8. Urheberrechte/Verwertungsrechte/Belegexemplar
8.1 Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
8.2 Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung des Bildmaterials verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung des Fotografen) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des Welturheberrechtsabkommen deutlich und gut sichtbar anzubringen. Sollte Bildmaterial auf Websites der Kunden verwendet werden, verpflichtet sich der Kunde, der Namensnennung zumindest im Impressum nachzukommen.
8.3 Jede Veränderung des Bildmaterials bedarf der ausdrücklicken Zustimmung des Fotografen.
8.4 Von jeder Veröffentlichung im Druck sind dem Fotografen zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
9. Sonstiges
9.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart. Dieses Recht gilt auch bei Lieferungen in das Ausland.
9.2 Der Betriebssitz des Fotografen ist als Gerichtsstand vereinbart.
9.3 Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen der hier angeführten Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen angeführten Bestimmungen.
Stand AGB: Januar 2012
Mag. Sabine Jacobs
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1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer - und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des angeforderten, bestellten oder gelieferten Bildmaterials.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung.
2. Auftragsabwicklung
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Fotografen den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch störende Umstände behindert werden.
2.2 Soll an einem Ort fotografiert werden, an dem erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber für entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Fotografen aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen entstehen.
2.3 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Aufnahmearbeiten zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber abnimmt.
2.4 Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 6 Tage nach Ablieferung des Bildmaterials bei dem Fotografen eingegangen sein. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsmäßig zugegangen.
3. Honorare
3.1 Honorare sind vor der Verwendung oder Durchführung der Fotoarbeiten zu vereinbaren. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Auftraggeber, wird automatisch nach den jeweilis geltenden Honorarsätzen des Fotografen bzw. den marktüblichen Honorarsätzen für Lizinsierungen berechnet.
3.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Auftragsarbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden – oder Tagessatz.
3.3 Alle Material – und sonstigen Kosten (z.B. Reisekosten, Produkte, Requisiten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
3.4 Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer bis 76 Stunden vor der Ausführung des Auftrags Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer, schriftlicher Vereinbarungen die Hälfte des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5 Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder, spätestens aber wie auf der vom Fotografen gefertigten Rechnung angegeben, zu zahlen. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
3.6 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung/eines Nutzungsrechtes neben dem Werkslohn ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe zu.
3.7 Die Honorare gelten üblich für die Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang, Sprachraum und Zeitraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Nutzungsrecht - Kunde
4.1 Der Kunde oder Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares oder abtretbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck.
4.2 Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Das Eigentums – und Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen.
4.3 Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte am Bildmaterial erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4.4 Jede über Ziffer 4.1 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Dies gilt insbesondere für:
4.4.1 eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigem Nachdruck
4.4.2 die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
4.4.3 jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Cdi, DVD oder ähnlichen Datenträgern.
4.4.4 jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbänken oder in anderen elektronischen Archiven.
4.5 Wird Bildmaterial, für das bereits Nutzungsrechte erworben wurden, in einem anderen Medium als vereinbart erkennbar abgebildet oder verwendet, so muss für das Bildmaterial gesondert oder erneut das Nutzungsrecht erworben werden.
4.6 Für das Heraussuchen und Zusammenstellen analogen oder digitalen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch € 30,- beträgt.
5. Nutzungsrecht – Fotograf
5.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde und der Kunde kein Exklusivrecht an den in Auftrag gegebenen Bildern sowie an Bildern aus dem Archiv des Fotografen erworben hat, so ist der Fotograf berechtigt, das im Kundenauftrag gefertigte oder die vom Kunden ausgewählten Bilder als Eigenwerbung oder zu Referenzzwecken zu verwenden und im Zuge dessen in allen Medien zu veröffentlichen.
5.2 Nach dem zeitlichen Ablauf der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte und sollte kein Exklusivrecht vom Kunden erworben worden sein, ist der Fotograf berechtigt, die im Kundenauftrag gefertigten Bilder in sein Verkaufsarchiv aufzunehmen.
6. Digitale Bildverarbeitung, Überlassenes Bildmaterial
6.1 Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Verbreitung und Vervielfältigung erfordert.
6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechtes digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.
6.3 Die Digitalisierung (z.B. durch Scannen) oder Reproduktion von dem dem Kunden überlassenen analogen Bildmaterial (z.B. Fotodrucke) ist in jedem Fall untersagt.
7. Vertragsstrafe
7.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) oder nicht der Lizenz entsprechenden Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials des Fotografen ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen.
8. Urheberrechte/Verwertungsrechte/Belegexemplar
8.1 Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
8.2 Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung des Bildmaterials verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung des Fotografen) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des Welturheberrechtsabkommen deutlich und gut sichtbar anzubringen. Sollte Bildmaterial auf Websites der Kunden verwendet werden, verpflichtet sich der Kunde, der Namensnennung zumindest im Impressum nachzukommen.
8.3 Jede Veränderung des Bildmaterials bedarf der ausdrücklicken Zustimmung des Fotografen.
8.4 Von jeder Veröffentlichung im Druck sind dem Fotografen zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
9. Sonstiges
9.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart. Dieses Recht gilt auch bei Lieferungen in das Ausland.
9.2 Der Betriebssitz des Fotografen ist als Gerichtsstand vereinbart.
9.3 Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen der hier angeführten Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen angeführten Bestimmungen.
Stand AGB: Januar 2012
Mag. Sabine Jacobs
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